Was bedeutet MID?MID steht zunächst für die "Europäische Messgeräterichtlinie". Geräte die diesen Aufdruck tragen, sind "richtlinienkonform".

MID Eichfähige Messgeräte Eichzeichen ce4dmid01

Seit Einführung dieser Richtline ist die Erst-Eichung nicht mehr durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle nötig, sondern kann durch die Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Der Hersteller kümmert sich um die Erst-Eichung.

Vor Einführung der Richtlinie war das Eichrecht national geregelt. Ein eichpflichtiges Gerät durfte erst dann in Verkehr gebracht werden, nachdem das Baumuster die nationale Zulassung erhalten hatte. In Deutschland wurde dies zum Beispiel durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt erteilt. Die Eichung erfolgte durch die Eichbehörden der Bundesländer oder in einer staatlich anerkannten Prüfstelle. Die Geräte wurden mit einer Eichmarke versehen und konnten daraufhin zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden.

Die MID verfolgt dagegen die Grundsätze der EU, in welcher der grenzüberschreitende Handel mit der Harmonisierung der Anforderung und gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigung eine grundsätzliche Erleichterung darstellt. Das Konzept der MID ist das Regeln des Inverkehrbringens bis zur Inbetriebnahme von Messgeräten. Ein MID-konformes Gerät kann in jedem Land der EU eingesetzt werden.

Muss ich mich um die Erst-Eichung kümmern?Wenn ein MID-Gerät erworben wurde ist keine Erst-Eichung mehr nötig. Diese wurde bereits beim Hersteller veranlasst.
Wärend des Geräteeinsatzes ist regelmäßig eine Nach-Einchung nötig.

In Deutschland gilt:

Elektrizitätszähler für Verrechnungszwecke müssen geeicht sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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